Brauche ich in NRW eine Baugenehmigung für mein Terrassendach?
Kurz gesagt
In Nordrhein-Westfalen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe verfahrensfrei. Sie brauchen dafür also keine Baugenehmigung. Andere Regeln gelten trotzdem.
Was sagt die Bauordnung NRW?
Nach § 62 Absatz 1 Nummer 1 g der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) sind Terrassenüberdachungen verfahrensfrei, wenn sie beide Grenzen einhalten:
- Fläche bis 30 m²
- Tiefe bis 4,50 m
Heißt verfahrensfrei: Ich darf alles?
Nein. Verfahrensfrei heißt nur, dass kein Genehmigungsverfahren nötig ist. Die übrigen Vorschriften gelten weiterhin – zum Beispiel Abstände zum Nachbarn, Standsicherheit, Brandschutz und die Vorgaben eines Bebauungsplans.
Wann brauche ich doch eine Genehmigung?
Wenn Ihr Terrassendach größer als 30 m² oder tiefer als 4,50 m wird. Auch ein Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung Ihrer Gemeinde kann Vorgaben machen.
Wer klärt das für mich?
Wir sprechen das beim Aufmaß mit Ihnen durch. Im Zweifel gibt Ihnen das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde eine verbindliche Auskunft.
Gilt das auch außerhalb von NRW?
Nein. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung mit eigenen Grenzen. Diese Seite gilt nur für Nordrhein-Westfalen.
Häufige Fragen
Brauche ich in NRW eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Nicht, wenn die Überdachung höchstens 30 m² groß und höchstens 4,50 m tief ist (§ 62 BauO NRW 2018).
Muss ich trotzdem Abstände zum Nachbarn einhalten?
Ja. Verfahrensfrei heißt nur: kein Genehmigungsverfahren. Abstandsflächen und andere Vorschriften gelten weiterhin.
Was passiert bei mehr als 30 m²?
Dann ist in der Regel ein Bauantrag nötig. Wir besprechen das mit Ihnen beim Aufmaß.
Wo bekomme ich eine verbindliche Auskunft?
Beim Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Quellen
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Persönlich beraten lassen
Wir klären Ihre Fragen beim Aufmaß vor Ort oder in unseren Ausstellungen in Wiehl und Wenden.
